Finanzierungshilfe

Bis anhin haben einzelne Kantone Finanzierungshilfen für die Ausbildung geleistet. Der Kanton Zürich war bis jetzt jedoch nicht dabei.
In Zukunft werden die Finanzierungen vom Bund direkt an die Absolvierenden ausgerichtet. Die NHK ist auf der Vorversion der Meldeliste bereits aufgelistet.
Für die Einführung dieser neuen Finanzierung ist eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) notwendig. Ab dem 1. Januar 2018 profitieren Studierende von der Subjektfinanzierung des Bundes. Ab diesem Zeitpunkt wird der Bund Subventionsgesuche von Absolvierenden der Ausbildung ab dem 1.1.2017 akzeptieren. Nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung können sie – unabhängig vom Erfolg – durch Einreichen der Zahlungsbestätigungen der besuchten Kurse eine teilweise Rückerstattung der Kursgebühren einfordern.
FAQ
Wer kann die Bundesbeiträge beantragen?
Absolvierende von vorbereitenden Kursen, die nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung ablegen, können Bundebeiträge beantragen. Voraussetzung ist, dass die Kurse nach dem 1. Januar 2017 begonnen haben, nicht kantonal subventioniert wurden und auf der Meldeliste des Bundes stehen.
Wann können Absolvierende die Bundesbeiträge beantragen?
Bei der neuen Finanzierung handelt es sich um eine Subjektfinanzierung. Das bedeutet, dass die Bundesbeiträge nicht an den Bildungsanbieter, sondern direkt an den Absolvierenden ausbezahlt werden.
Die Absolvierenden beantragen die Bundesbeiträge im Normalfall nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung. Können Absolvierende die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nicht leisten, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge vor Absolvierung der eidgenössischen Prüfung möglich. 
Welche Voraussetzungen müssen für eine Finanzierung erfüllt sein?
Finanziert werden Kurse, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten und auf der Meldeliste des Bundes vermerkt sind. Der Bund leistet ausserden nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die den Absolvierenden in Rechnung gestellt und von ihnen an den Kursanbieter bezahlt wurden. Um von der Unterstützung zu profitieren, muss die eidgenössische Prüfung zwingend absolviert werden. Der Anspruch auf Unterstützung besteht unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wird oder nicht. Ausserdem müssen die Absolvierenden ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Nationalität spielt keine Rolle. 
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Den Absolvierenden werden bis zu einer Obergrenze von CHF 10'500 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Werden für die Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung mehrere Kurse besucht, können die anrechenbaren Kursgebühren bis zur Obergrenze kumuliert werden. 
Die wichtigsten Informationen dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen zu den Bundesbeiträgen finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Die NHK ist  für die Ausbildung zum Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TEN akkreditiert

Das Studium zum Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TEN ist an der NHK seit Mai 2016 mit den Modulen M1 - M6 bei der OdA AM anerkannt! Wir bleiben dran und freuen uns sehr, unsere Studenten erfolgreich an die HFP führen zu dürfen.

Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten

Ab Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, finanziell unterstützt.  Dies gilt auch für praktizierende Naturheilpraktiker, welche in der Uebergangsfrist bis 2022 die HFP absolvieren. Diverse Kurse an der NHK können nach Anmeldung an die HFP zur Rückvergütung beantragt werden. Eine Rückvergütung erfolgt ab kummulierten Kurskosten von Fr. 1000.-. Wir haben auf unserer Website unter «Weiterbildung» die Kurse neu nach Fachrichtung zusammengetragen und die anerkannte Kurse entsprechend markiert. Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung des Bundes finden Sie auf der Website des SBFI

Tarif 590

Alle von den Krankenkassen anerkannten Therapeuten und Therapeutinnen müssen ab dem 1. Januar 2018 ihre Rechnungen auf den neuen Tarif 590 umstellen. Erfahren Sie hier, wie Sie den Tarif in der Praxis am besten umsetzen können.

FAQ

Wen betrifft die Umstellung auf Tarif 590?
Die Neuerung ist für alle Therapeuten im Bereich der Komplementärtherapie sowie Naturheilkunde obligatorisch, unabhängig davon, ob Sie eine Verbandszugehörigkeit haben. Bis zum 31. März 2018 werden die bisherigen individuellen Rechnungsformate noch akzeptiert. Ab dem 1. April 2018 ist auch das einheitliche Rechnungsformular obligatorisch, d.h. die Verwendung eines entsprechenden PDF-Rechnungsformulars oder einer Software, sind dann Pflicht.
Tarif 590 – was ist das?
Tarif 590 ist ein definiertes Abrechnungsformular, das ab dem kommenden Jahr für den Regelbetrieb von allen Krankenkassen verlangt wird. Das bedeutet, schweizweit werden alle Krankenkassen bald keine Rechnungen mehr akzeptieren, welche nicht mit der neuen Rechnungsvorlage erstellt wurden. Das Formular kann allerdings nicht einfach ausgedruckt und ausgefüllt werden, sondern die Daten müssen am Computer erfasst werden. 
Warum Tarif 590?
Bisher gab es innerhalb der Komplementärtherapie und Naturheilkunde kein einheitliches Abrechnungswesen. Ziel des Tarifs 590 ist es, eine einheitliche, transparente Abrechnungspraxis zu etablieren. Therapeutische Behandlungen werden einer bestimmten, einheitlich verwendeten Ziffer zugeordnet, die die Abrechnung leichter nachvollziehbar machen - für den Patienten und die Krankenversicherer. Ausserdem wird im 5-Minuten-Takt abgerechnet.

Das erste Kochbuch des NHK Instituts ist erhältlich!

In einer Welt voller Ernährungsmythen, Speziallebensmitteln und immer neu angepriesenen Superfoods kann man heute den Überblick schon mal verlieren.
Die gute Botschaft vorweg: gesund Essen ist total einfach!
Diejenigen die ihr gesundheitliches Schicksal selbst in die Hand nehmen wollen, sind nun aufgefordert den Kochlöffel in die Hand zu nehmen.

Bestellungen nehmen wir gerne entgegen unter [tocco-encoded-addr:MTA1LDExMCwxMDIsMTExLDY0LDExMCwxMDQsMTA3LDQ2LDk5LDEwNA==]