Die NHK ist für die Ausbildung zum Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TEN akkreditiert
Das Studium zum Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TEN ist an der NHK seit Mai 2016 mit den Modulen M1 - M6 bei der OdA AM anerkannt! Wir bleiben dran und freuen uns sehr, unsere Studenten erfolgreich an die HFP führen zu dürfen.

Wen betrifft die Umstellung auf Tarif 590?
Die Neuerung ist für alle Therapeuten im Bereich der Komplementärtherapie sowie Naturheilkunde obligatorisch, unabhängig davon, ob Sie eine Verbandszugehörigkeit haben. Bis zum 31. März 2018 werden die bisherigen individuellen Rechnungsformate noch akzeptiert. Ab dem 1. April 2018 ist auch das einheitliche Rechnungsformular obligatorisch, d.h. die Verwendung eines entsprechenden PDF-Rechnungsformulars oder einer Software, sind dann Pflicht.
Tarif 590 – was ist das?
Tarif 590 ist ein definiertes Abrechnungsformular, das ab dem kommenden Jahr für den Regelbetrieb von allen Krankenkassen verlangt wird. Das bedeutet, schweizweit werden alle Krankenkassen bald keine Rechnungen mehr akzeptieren, welche nicht mit der neuen Rechnungsvorlage erstellt wurden. Das Formular kann allerdings nicht einfach ausgedruckt und ausgefüllt werden, sondern die Daten müssen am Computer erfasst werden.
Warum Tarif 590?
Bisher gab es innerhalb der Komplementärtherapie und Naturheilkunde kein einheitliches Abrechnungswesen. Ziel des Tarifs 590 ist es, eine einheitliche, transparente Abrechnungspraxis zu etablieren. Therapeutische Behandlungen werden einer bestimmten, einheitlich verwendeten Ziffer zugeordnet, die die Abrechnung leichter nachvollziehbar machen - für den Patienten und die Krankenversicherer. Ausserdem wird im 5-Minuten-Takt abgerechnet.