Ausbildung Naturheilpraktikerin/Naturheilpraktiker mit Fachrichtung TEN


  • Start August 2024
    Unterrichtstage Montag und Donnerstag (ausgebucht mit Warteliste)


  • Start August 2025
    Unterrichtstage Montag und Mittwoch


Der Unterricht dauert acht Semester und findet, je nach Vorbildung, an ein bis zwei Tagen pro Woche statt. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr sind zusätzlich einzelne Wochenenden eingeplant.

Die praktische Ausbildung Modul M6 wird individuell organisiert und kann gegen Ende der Ausbildung parallel oder nach der Unterrichtszeit absolviert werden.

Der Beruf Naturheilpraktikerin/Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom ist seit Mai 2015 eidgenössisch anerkannt. Das Studium zum Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TEN ist an der NHK nach den Richlinien der OdA AM aufgestellt und führt zur eidgenössischen Prüfung. Die NHK ist für die  Module M1 - M6 seit April 2016 akkreditiert. Weitere Informationen zur Berufsreglementierung finden Sie unter:  www.oda-am.


Die Ausbildung ist in einzelne Fächer und Module aufgeteilt. Die Fächer Ernährung, Fussreflexzonen-Massage und Klassische Massage können mit Einzelzertifikat abgeschlossen und je nach Kanton und Vorbildung bei teils Krankenkassen als Einzelmethode registriert werden.  

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Melden Sie sich unverbindlich für ein Beratungsgespräch und erfahren Sie mehr über diese spannende Ausbildung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Tel. 043 499 92 82

Der Weg zum eidg. Diplom


Sie haben:
  • die Module M1-M5 besucht,
  • die Modulprüfungen M1 bis M5 erfolgreich absolviert,
  • die praktische Ausbildung (Praktikum) M6 erfüllt,
  • Berufspraxis unter Mentorat M7 erfüllt,
  • die Diplomprüfung HFP (Höhere Fachprüfung) bestanden.

Mit Abschluss des Lehrgangs Naturheilpraktiker können Sie bei den Krankenkassen die Registrierung als NaturheilpraktikerIn beantragen. 

Inhalt der Ausbildung

Kontaktieren Sie uns:

NHK Institut für integrative Naturheilkunde
Militärstrasse 90
8004 Zürich
[tocco-encoded-addr:MTA1LDExMCwxMDIsMTExLDY0LDExMCwxMDQsMTA3LDQ2LDk5LDEwNA==]
+41 (0)43 499 92 82

Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen für M1 Medizinische Grundausbildung

  • Pflegefachfrau/mann HF
  • Pflegefachfrau/mann FH
  • Hebamme FH
  • PhysiotherapeutIn HF
  • PhysiotherapeutIn FH
  • Expertin/Experte Anästhesiepflege NDS HF
  • Expertin/Experte Intensivpflege NDS HF
  • Expertin/Experte Notfallpflege NDS HF
  • Bachelor of Science HES-SO in Osteopathie
  • Master of Science HES-SO in Osteopathie
  • ÄrztIn
  • ZahnärztIn
  • ApothekerIn
  • ChiropraktorIn
Personen mit oben aufgeführten Berufsabschlüsse können direkt in die Fachrichtung einsteigen und die Ausbildung verkürzt absolvieren.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie unser Sekretariat.

Anmeldung und Aufnahmeverfahren


Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen ein:
  • Tabellarisches CV
  • Nachweis Abschluss der Sekundarstufe II (eidg. Berufsattest, Eidg. Fähigkeitszeugnis, Maturität)
  • Handgeschriebene Motivation 
  • Digitales Foto
Nach Einreichen der Bewerbungsunterlagen nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf zur Vereinbarung eines Termins für das Aufnahmegespräch.
Im Aufnahmegespräch geht es darum abzuklären, ob die Ausbildung den Vorstellungen des Interessenten entspricht und ob dies die geeignete Ausbildung für den Interessenten ist. Zudem wird der Ablauf der Ausbildung festgelegt und Fragen  geklärt.

Ausbildungsziele

Sie sind in der Lage, die richtige Therapiewahl zu treffen und Menschen im Genesungsprozess mit möglichst wenigen Mitteln, einem hohen Fachwissen und grosser Achtsamkeit zu unterstützen.
Ernährungswissen, Pflanzenheilkunde, Gesprächstechniken und Körperarbeit nutzen Sie geschickt, um Menschen zu begleiten und zu beraten.
Ihre Praxis führen Sie selbständig und nutzen ein eigens erarbeitetes Netzwerk für die Zusammenarbeit mit Apotheken, Drogerien, Arztpraxen oder Kurhäusern. 

 

Finanzierungshilfen

Seit Januar 2018 profitieren Studierende von der Subjektfinanzierung des Bundes. Der Bund akzeptiert Subventionsgesuche von Absolvierenden der Ausbildung ab dem 1.1.2017. Nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung können Sie – unabhängig vom Erfolg – durch Einreichen der Zahlungsbestätigungen der besuchten Kurse, eine teilweise Rückerstattung der Kursgebühren einfordern.
Weitere Informationen des SBFI

FAQ