Berufsausübung und Berufsaussichten


Die berufliche Tätigkeit als Naturheilpraktiker/Naturheilpraktikerin kann in selbständiger Tätigkeit oder in einem angestellten Verhältnis ausgeübt werden.

Die Berufsausübung ist kantonal individuell geregelt. Bei der Gesundheitsdirektion Ihres Kantons können Sie die Reglementierung nachfragen. Krankenkassen vergüten Beratungen über die Zusatzversicherung, sofern die Therapeuten über entsprechende Qualifikationen verfügen.

Das Berufsbild

Ein Naturheilpraktiker/eine Naturheilpraktikerin ist eine Gesundheitsfachperson, die Krankheiten mit den Mitteln ihres Fachgebiets feststellt, lindert und zur Heilung anregt. Sie behandelt in Eigenverantwortung, berät, begleitet und unterstützt Patienten bei akuten und chronischen Gesundheitsstörungen auf der Grundlage von alternativmedizinischen Behandlungskonzepten.   

Gültigkeit des Diploms

Das Zertifikat der OdA AM erlaubt nach Abschluss von M1-M6 die Berufspraxis unter Mentorat M7.

Das  Diplom der OdA AM erlaubt die selbständige Berufspraxis. Die Ausbildungen am NHK Campus werden den Kriterien der OdA AM (Organisation der Arbeit Alternativ Medizin) und des EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) laufend angepasst.

Patientenforum


Das Patientenforum richtet sich an Menschen, welche sich aktiv mit ihrer Gesundheit oder Krankheit/ ihrem Leiden auseinandersetzen wollen. Grundidee ist die Beratung in einem Team, indem je nach Bedürfnis die Ernährungsberaterin, der Arzt oder der Naturheilpraktiker die therapeutische Führung übernimmt.

Praktikaanteil für Studierende

Das Patientenforum dient angehenden Therapeuten, in einem behandlungsähnlichen Setting die Vorgehensweise zu beobachten. Studierende in Ausbildung zum dipl. Naturheilpraktiker Fachrichtung TEN besuchen im Laufe der Ausbildung mindestens fünf Patientenforen. Diese können zum Praktikum gerechnet werden.

Zusätzlicher Lernaufwand


Rechnen Sie pro Unterrichtstag mit zwei bis fünf Stunden wöchentlichem Heimstudium, um den Lernstoff aufzuarbeiten oder Prüfungen vorzubereiten. 

Persönlicher Prozess 

Während des Studiums findet ein persönlicher Prozess statt, welcher die Schulleitung sehr begrüsst, fördert und unterstützt. Dies erfordert eine gewisse Stabilität innerhalb der ganzen Klasse. Darum werden für einzelne Module nur eine beschränkte Anzahl Gasthörer pro Klasse zugelassen. Die Sozial- und Selbstkompetenzen der Studierenden werden in Form von persönlichen Gesprächen, mit einen selbst gewählten Tutor, jährlich festgehalten und besprochen. Zudem nimmt sich die Schulleitung stets Zeit für ein persönliches Gespräch oder eine persönliche Beratung. 

Kontakt

NHK Institut für integrative Naturheilkunde
Militärstrasse 90
8004 Zürich
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+41 (0)43 499 92 82

Voraussetzungen

Der Besuch des Lehrgangs Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in TEN erfordert folgende Voraussetzungen:
  •  Sie sind mind. 23 Jahre alt.
  • ­Sie haben einen Abschluss auf Sek II-Niveau, also ein Eidg. Fähigkeitszeugnis, Matur oder ein gleichwertiger Abschluss.

Quereinsteiger, Anerkennung fremder Lernleistungen


Gesuche für Anerkennung von früherer Bildungsleistung (AvB) müssen individuell abgeklärt werden.

Für die Begutachtung Ihrer Dokumente und Erstellung einer Offerte verrechnen wir Ihnen Fr. 150.-. Bei Antritt der Ausbildung wird Ihnen der Betrag zurückerstattet.

Finanzierungshilfe


Seit 1. Januar 2018 profitieren Studierende von der Subjektfinanzierung des Bundes.
Der Bund akzeptiert Subventionsgesuche von Absolvierenden der Ausbildung ab 1. Januar 2017. Nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung können Sie – unabhängig vom Erfolg – durch Einreichen der Zahlungsbestätigungen der besuchten Kurse, eine teilweise Rückerstattung der Kursgebühren einfordern.
Weitere Informationen des SBFI

FAQ