Aktuellste Informationen

11.02.2022 / 14:48

Wochenplanung
Mo 21.02.2022 – So 27.02.202

Liebe Studierende

Wir wünschen Euch allen zuerst mal sonnige und erholsame Ferien oder unterrichtsfreie Tage!

Die NHK ist vom 13.02. bis 20.02.2022 geschlossen. Das BAG wird per 17.02.2022 die nächsten Öffnungsschritte bekanntgeben.

Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, den Unterricht in der ersten Woche nach den Sportferien wie bis anhin durchzuführen. (Siehe Wochenplan unterhalb)

Wir werden Euch im Laufe der Woche vom 21.02.2022 mittteilen in welcher Form der Unterricht ab Montag 28.02.2022 durchgeführt wird.

03.12.2021/16:19

Unterricht vor Ort ist neu mit Zertifikatspflicht. Wir sind euch dankbar, wenn ihr das Zertifikat unaufgefordert vorweist.

Ob der Unterricht Online, Hybrid oder vor Ort stattfindet, wird euch in der Vorwoche, jeweils am Donnerstag bis spätestens 18:00 Uhr, auf MS Teams in eurem Klassenraum mitgeteilt.

Wir versuchen den Unterricht, als Hybridunterricht anzubieten, behalten uns aber vor, wenn wiederholt weniger als acht Studierende vor Ort sein werden, den Unterricht komplett auf Online umzustellen.

Maskenpflicht gilt für alle - immer und in allen Räumen.

03.06.2021 / 14:23

Gemäss schriftlicher Auskunft der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich dürfen wir - unter Berücksichtigung der Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln - ohne zusätzliches Testkonzept wieder vor Ort unterrichten.

Ab Montag 07. Juni findet für die Lehrgänge wieder Präsenzunterricht statt.

Weiterhin gilt das bisherige Schutzkonzept mit Maskenpflicht für alle in allen Räumen und Abstand halten.

Kranke und positiv Getestete haben die Möglichkeit Online am Unterricht teilzunehmen. Wir bitten Euch, uns jeweils bis am Vorabend des Unterrichts schriftlich zu informieren, falls ihr Online teilnehmt, und bitten, dies nur unter genannten Umständen zu nutzen. Für die Planung der Raumbelegung und die Dozenten bedeutet der Hybrid-Unterricht eine zusätzliche Herausforderung.

Der Aufenthaltsraum ist für die Pausen wieder geöffnet und mit Tischen eingerichtet.

Die Küchenbenutzung möchten wir in einem nächsten Schritt ermöglichen.

Diese Regelung gilt so lange, bis neue Anweisungen vom BAG kommen.

Wir hoffen hiermit langsam in eine Normalität zurückzufinden. Wir freuen wir uns sehr, euch alle wieder vor Ort zu sehen. Wenn Ihr Fragen oder Anliegen habt, meldet euch bitte.

27.05.2021/ 15:02

Liebe Studierende

Das BAG hat neu folgende Regeln herausgegeben,  ab 31.05.21:

«An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Es gelten keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.»

Wir warten noch auf den Entscheid des Kanton Zürichs, um die neuen Massnahmen umzusetzen. Unsere bisherigen Massnahmen gelten daher weiterhin sicherlich bis am 06. Juni 2021. Informationen zu den neuen Massnahmen werden wir bis am 03. Juni 2021 kommunizieren.

Herzlich euer NHK-Team
Manuela Messmer und Christina van der Schaar
Schulleitung Aus- und Weiterbildung

15.04.2021/ 14:35

Liebe Studierende

Der Bundesrat hat gestern auch für die Erwachsenenbildung Lockerungen ausgesprochen. Weil jedoch zusätzlich zur Masken- und Abstandspflicht eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit dazukommt, werden wir vorerst weitermachen wie bis bisher.

Der Theorieunterricht findet online statt. Manuelle Fächer, Untersuchungsmethoden, Diagnostik und Prüfungen finden vor Ort (mit Möglichkeit von Hybridunterricht) statt.

Vor den Frühlingsferien melden wir uns nochmals, um bekannt zu geben, wie wir nach den Ferien weitermachen. Bis dann wissen wir auch, welche Vorgaben die Bildungsdirektion Kanton Zürich formuliert.

In grosser Zuversicht auf einen entspannten Sommer

Euer NHK-Team

Manuela Messmer und Christina van der Schaar
Schulleitung Aus- und Weiterbildung

15.01.2021 / 11:07

Verschärfte Massnahmen vom 13. Januar 2021

Auch nach der Verschärfung der Massnahmen durch den Bundesrat, hat sich für unseren Unterricht  nichts geändert, er findet weiterhin statt wie gehabt.  Theorie Unterricht findet weiterhin Online statt. Erlaubt sind wie bis anhin «Unterrichtsaktivitäten, die notwendiger Bestandteil eines Bildungsgangs sind und für deren Durchführung eine Präsenz vor Ort erforderlich ist». Unser Schutzkonzept gilt weiterhin. Es kann sein, dass der Kanton zusätzliche Massnahmen ergreift.  Wenn dem so wäre, würden wir umgehend informieren.

30.10.2020 / 11:11

Online-Unterricht

Ab Montag 2. November 2020 wird der Unterricht an der NHK folgendermassen durchgeführt:

*Theorieunterricht findet online statt.

**Alle manuellen, sowie praktischen Unterrichtstage werden weiterhin, unter Berücksichtigung der Hygienemassnahmen und dem entsprechendem Schutzkonzept der NHK, vor Ort stattfinden.

Alle Teilnehmenden informieren wir im Vorfeld einer Veranstaltung schriftlich.

*Art. 6d:
Besondere Bestimmungen für Bildungseinrichtungen
Absatz 1

«*Präsenzveranstaltungen in Bildungseinrichtungen, namentlich der Tertiärstufe sind verboten.
**Vom Verbot ausgenommen sind Unterrichtsaktivitäten, die notwendiger Bestandteil eines Bildungsgangs sind und für deren Durchführung eine Präsenz vor Ort erforderlich ist.

28.10.2020 / 17:50

Der Präsenzunterricht geht weiter.

Die Massnahmen des BAG wurden heute nochmals drastisch verschärft. Bildungsanbieter der höheren Berufsbildung (wir sind keine Hochschule) dürfen weiterhin Präsenzunterricht anbieten. Die Massnahmen vom 18.10.2020 gelten weiterhin. Neu ist zusätzlich Maskenpflicht auch während dem Unterricht. Dies gilt ab Donnerstag 29.10.2020 bis auf weiteres..

18.10.2020

Ab sofort Maskentragen in den Innenräumen

Leider haben sich die Coronafälle vervielfacht und wir wollen uns gegenseitig Sorge tragen.

Dies bedeutet, dass das Tragen einer Maske am NHK Institut in allen Innenräumen gilt (Gang, Aufenthaltsraum) sowie bei Gruppenarbeiten oder wenn praktisch gearbeitet wird und der Abstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann. Beim Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden. Wir sind sehr auf die Zusammenarbeit mit euch angewiesen und dankbar, wenn ihr diese Regeln ohne zusätzliche Aufforderungen einhaltet.

Der Unterricht wird weiterhin als Präsenzunterricht geführt. Personen, die sich krank fühlen oder lieber zu Hause bleiben, können sich via Live-Stream dazuschalten. Dieses Angebot gilt solange, wie wir uns an die Schutzmassnahmen halten müssen. Wir bitten euch, uns bis spätestens um 8:30 Uhr vom Unterrichtstag Bescheid zu geben, wenn ihr vom Unterricht fernbleibt, damit wir euch den Link zusenden können. [tocco-encoded-addr:MTA1LDExMCwxMDIsMTExLDY0LDExMCwxMDQsMTA3LDQ2LDk5LDEwNA==]

Herzliche Grüsse
Manuela Messmer & Christina van der Schaar

22.09.2020/10:21

Wenn Corona auf Influenza trifft

Ab Herbst ist die Zeit wieder da, wo Erkältung, Bronchitis und grippale Infekte Hochkonjunktur haben. Hier stellt sich unweigerlich die Frage: «Wie verhalte ich mich in diesem Jahr, wenn mich Husten, Halsweh, Kurzatmigkeit, Brustschmerzen, fehlender Geruchs- bzw. Geschmacksinn oder Fieber plagen»?

«Dann bleibe ich zuhause».

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass Du bei diesen Krankheitssymptomen zu Hause bleibst. Darum haben wir am NHK Institut die Klassenräume so ausgerüstet, dass Du Dich via Live-Stream dazuschalten kannst. Dieses Angebot gilt ab 12. Oktober 2020 und solange, wie wir uns an die Schutzmassnahmen des BAG halten müssen.

Bitte nur von diesem Angebot Gebrauch machen, wenn Du Dich krank fühlst.

Bei den manuellen Fächern und wo praktisch gearbeitet wird,  können wir das Live-Streaming nicht anbieten.

Der Zugang zu den Live-Streams und zu den Kursunterlagen ist exklusiv für StudentInnen des NHK Institutes und wird Dir mit einem Link per E-Mail verschickt. Bitte melde Dich bis um 16 Uhr am Vortag im Sekretariat, wenn Du vom Unterricht fernbleiben musst. [tocco-encoded-addr:MTA1LDExMCwxMDIsMTExLDY0LDExMCwxMDQsMTA3LDQ2LDk5LDEwNA==] oder 043 499 92 82

Der Live-Stream erfolgt über Microsoft- Teams:
- bitte melde Dich mit Vor- und Nachnamen an. Das ist notwendig, um die Präsenzliste zu führen
- Die Kamera muss die ganze Zeit eingeschaltet sein; dies ebenfalls für den Präsenznachweis.
- Der Unterrichtstag wird nicht aufgenommen.

Die Live-Streams und Unterrichts-Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und somit nur für den Gebrauch von NHK Studenten gedacht. Jegliche andere Verwendung ist nicht gestattet und sämtliche Informationen sind absolut vertraulich zu behandeln. Es dürfen keine Live-Streams abgespeichert oder weitergegeben werden.

Annullationsbedingungen aufgrund Erkrankung oder Symptomen Coronavirus

Solltest du aufgrund Krankheit in Bezug auf das Coronavirus nicht am Live-Stream Unterricht teilnehmen können, so bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Telefon. Wir werden dann mit Dir individuell das weitere Vorgehen besprechen.

14.03.2020 / 17:00

NHK Campus
Schulinterne Mitteilung für den weiteren Verlauf des Unterrichts am Campus

Liebe Studierende, Liebe Dozierende, liebe Weiterbildungsteilnehmer

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die NHK und ihre Angehörigen vor aussergewöhnliche Herausforderungen. Ziel der NHK ist, den Studierenden einen geordneten Abschluss des Moduls zu ermöglichen. Dabei stehen wir auch in der Verantwortung, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen.

Aufgrund der Pressekonferenz des Bundesrates vom Freitag 13. März 2020 und der zuspitzenden Entwicklungen, sehen wir uns veranlasst, eine für die NHK einmalige und sehr einschneidende Massnahme anzuordnen.

Wir haben uns entschieden, ab Montag, 16. März 2020 sämtlichen Unterricht digital durchzuführen. Der Unterricht findet mit Live-Stream statt. Sobald wir weitere Informationen/Daten haben oder sich die Situation für die NHK verändert, werden wir umgehend informieren. Im Moment halten wir uns an die Weisungen der Bildungsdirektion in Zürich.

Unsere Dozenten werden möglichst vor Ort sein, ebenfalls wird ein IT Spezialist anwesend sein, um uns sowie euch bei Fragen zu unterstützen.

Jede Klasse wird jeweils vor dem Unterricht einen Link erhalten, wie man sich einloggen kann. Dies ist ein sehr einfacher Vorgang.

Aktuell geht es darum, die «Infrastruktur» für einen ortsunabhängigen Unterricht bereitzustellen.

Die NHK bleibt bis auf Weiteres offen. Der administrative Betrieb läuft weiter. Die NHK Mitarbeiter werden bei ihrer Arbeit die Regelungen des BAG und der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich einhalten.

Die aussergewöhnliche Situation stellt uns alle vor grosse Herausforderungen – wir sind uns dessen sehr bewusst. Wir setzen alles daran, Euch bestmöglich zu unterstützen und über alle relevanten Informationen zeitnah in Kenntnis zu setzen.

Das Team der NHK wird am Montag das weitere Vorgehen besprechen und laufend informieren.

Wir bedanken uns herzlich für Eure Kooperation.

Die Login Informationen zum Live-Stream Unterricht, werden wir euch fortlaufend zukommen lassen.

16.03.2020 / 10:00

Live-Stream

Der Unterricht via Live-Stream hat am NHK Campus begonnen. Wir werden alle Klassen laufend informieren ob und wie sie sich einloggen können. Ob und wie die manuellen Fächer durchgeführt werden können, ist noch in Abklärung. Wir halten euch auf dem Laufenden.

16.03.20 / 15:00

Manuelle Fächer

Im Moment werden die manuellen Fächer nicht durchgeführt und müssen verschoben oder abgesagt werden.  Unter Aktuelles findet man die kommenden Kurse der nächsten zwei Wochen mit dem Hinweis ob und wie sie durchgeführt werden. Wir aktualisien Euch laufend und informieren sobald wir Neuigkeiten zur aktuellen Lage haben.

18.03.2020 / 10:26

  • Die M2 Prüfung (schriftlich am 28.3.) wurde von der IG TEN abgesagt
  • Die HFP wurde heute von der OdA AM abgesagt

 

18.03.2020/ 16:00

ODA AM/ Prüfungen 

Aufgrund der «Ausserordentlichen Lage» im Zusammenhang mit den Massnahmen des Bundes zur Covid-19 Pandemie sind alle Veranstaltungen der OdA AM bis Ende April 2020 abgesagt. Dies betrifft namentlich die Höhere Fachprüfung, Informationsveranstaltungen und Kurse für Mentoren. 

Der schriftliche Teil der M2 Prüfung vom 18.3.20 wurde gestern durch die IG TEN abgesagt.

18.03.2020/ 16:21

PRAXISSCHLIESSUNG?

Am 16. März hat der Schweizerische Bundesrat die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Kraft gesetzt. 

Zur Frage ob die Praxis offen bleiben darf gilt zusammengefasst: 

1. wer über eine kantonale Praxisbewilligung oder Berufsausübungsbewilligung als Naturheilpraktiker verfügt, erfüllt die Voraussetzungen gemäss Art.6 Abs.3 und kann die Praxis weiter geöffnet halten, unter strikter Einhaltung der vom BAG formulierten Vorsichts- und Hygienemassnahmen. Dazu gehört auch, die Termine so zu managen, dass Patienten in der Praxis nicht aufeinander treffen. 

2. wem die zuständige kantonale Behörde eine Ausnahme bewilligt hat, scheint die Voraussetzungen gemäss Art.7 zu erfüllen und kann die Praxis weiter geöffnet halten 

wenn weder Punkt 1 oder 2 zutreffen, muss die Praxis geschlossen werden 

Naturheilpraktiker in Ausbildung oder unter Mentorat auf die weder Punkt 1 noch 2 zutrifft, müssen Ihre Praxis bis auf weiteres schliessen. 

Wichtig: Im Praxisbetrieb dürfen nur aktuell nötige Krankheitsbehandlungen durchgeführt werden. Alles was aufgeschoben werden kann, soll aufgeschoben werden. Diese Massnahme dient dazu, die Ansteckungsrate zu minimieren und das schweizerische Gesundheitssystem und die Risikogruppen zu schützen. 

Auskünfte per Skype, Video und Telefon dürfen weiterhin erteilt werden. 

Unter Respektierung der zwingenden gesetzlichen Vorgaben, sowie Ihrer persönlichen Einschätzung im Umgang mit dem Risiko, liegt die eigenverantwortliche Entscheidung über eine Praxisfortführung letztendlich bei der Therapeutin / beim Therapeut. 

20.03.2020 / 09:18

Die Prüfung M2 TEN (schriftlicher und praktischer Teil) vom 28. März und 24. - 26. April ist aufgrund der "ausserodentlichen Lage" im Zusammenhang mit den Massnahmen des Bundes zur Covid-19 Pandemie abgesagt. Kandidatinnen und Kandidaten werden über das weitere Vorgehen per E-Mail informiert

20.03.2020 / 15:10

Neu Verordnung  für Therapien und Behandlungen:

Um unnötige Kontakte zu vermeiden, dürfen in Gesundheitseinrichtungen solcher Fachpersonen aber nur Behandlungen und Therapien durchgeführt werden, die ärztlich verordnet sind (vgl. Art 10a Abs. 2).

www.bag-coronavirus.ch (unter Dokument Erläuterungen)

Somit braucht jede Behandlung zwingend eine ärztliche Verordnung.

Bitte achtent  auf die Weisungen vom Bund. Diese können sich jederzeit ändern.

20.03.2020 / 18:02

COVID-19 - Massnahmen der OdA AM

Die OdA AM ist sich der ausserordentlich schwierigen Lage der Naturheilpraktiker*innen im Umgang mit der Coronavirus-Pandemie und deren Folgen bewusst.

Die Gremien PoKo (Politische Kommission) und CAMsuisse arbeiten u.a. an den Themen Entschädigung für Naturheilpraktiker*innen für ihren Erwerbsausfall und der Rückvergütungen durch die Krankenversicherer für erbrachte Leistungen. Die Ergebnisse stellt die OdA AM als Dachorganisation ihren Mitgliedverbänden zur Verfügung. Diese wiederum informieren ihre Basismitglieder, allenfalls ergänzt durch spezifische Fachinformationen.

Wir danken für die Kenntnisnahme und wünsche Ihnen Durchhaltewille, Zuversicht und trotz allem ein zielführendens und verantwortungsvolles Arbeiten, so wie es aktuell aufgrund der bestehenden Regelungen des Bundes möglich ist. 

21.03.2020 / 10:50

Mitteilung NVS für Therapeuten

Die neuen Massnahmen des Bundesrates bringen keine Neuerung in Bezug auf die Bewilligung der Ausübung von komplementär- und naturheilpraktischen Tätigkeiten.

Alle Komplementärtherapeut/innen und Naturheilpraktiker/innen, die nicht explizit aufgrund der aktuellen Verordnung eine Ausnahmebewilligung für die Ausübung ihrer Tätigkeit haben, müssen ihre Praxis zwingend schliessen bzw. bis zur Aufhebung der ausserordentlichen Massnahmen weiter geschlossen halten. 

Leider sind uns verschiedene Situationen zugetragen worden, dass einzelne Komplementärtherapeut/innen und Heilpraktiker/innen sich nicht wie empfohlen auf telefonische Beratung und Unterstützung via elektronische Medien beschränken, sondern im privaten Rahmen weiterarbeiten.

Wir weisen Sie dringend darauf hin, dass dies unter den aktuellen Umständen absolut verboten ist! Wir appellieren an Ihr verantwortungsvolles Verhalten als Therapeut/als Therapeutin!

Die heute vom Bundesrat angekündigten Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft, insbesondere auch der Klein- und Mittelunternehmen und Selbständigerwerbenden, zu denen auch Sie gehören, begrüssen wir sehr. Wie diese genau aussehen und wie viel Sie allenfalls an Entschädigung erhalten werden, ist noch nicht im Detail ausformuliert. Hier gilt es, die auf nächsten Mittwoch, 25. März 2020, angekündigte Verordnung des Bundesrates abzuwarten.

Wir sind daran, uns mit anderen Berufs- und Dachverbänden der Komplementärmedizin zusammen zu organisieren, um uns bestmöglich für Sie und die Folgen dieser ausserordentlichen Situation einzusetzen.

Die NVS Geschäftsstelle bleibt auch weiterhin für Sie erreichbar. Geschäftsleiter Jan Saner und sein Team haben sich entsprechend organisiert. Auch hier werden wir Sie über allfällige Veränderungen auf dem Laufenden halten.

Tragen Sie Sorge zu sich und bleiben Sie gesund.

23.03.2020/ 11:15

Liquidität und Praxisfortführung sind gesichert!

Massnahmenpaket des Bundes hilft selbständig erwerbenden Therapierenden

Liebe Therapeutinnen und Therapeuten, liebe Praktizierende

Die meisten Therapierenden haben inzwischen ihre Praxen schliessen müssen.
Dies stellt viele von uns vor eine ernste Herausforderung.

Der Bundesrat hat nun am 20. März ein Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen bekannt gegeben.

Dieses Massnahmenpaket erreicht alle schweizerischen Unternehmen – auch KMU's, Einzelfirmen und selbständig Erwerbende!

Es wird kurzfristig sehr effektiv die negativen Folgen für die Unternehmen und die Wirtschaft abfedern, Konkurse abwenden, und die Einkommen sichern.

Wir dürfen uns sehr privilegiert schätzen und dankbar sein, in einem Land und einer Gesellschaft zu leben, die so schnell auf die drängenden Herausforderungen unserer Zeit antworten können.🙏

Hier findet ihr viele wertvolle Informationen wie ihr vorgehen könnt:  Cranioschule

24.03.2020 / 18:00

EMR Entscheid über Online-Ausbildungen/
Weiterbildungen

Sehr geehrte Angeschriebene

Herzlichen Dank für die Initiative und den Vorschlag zur Akzeptanz des digitalen Lernens.

Auch uns ist die Notlage der Bildungsanbieter bewusst. Das EMR akzeptiert bereits heute digitale Lehr- und Lernformen in der Fort- und Weiterbildung (Ziffer 5 der Fort- und Weiterbildungsordnung). Solange ausserordentliche Massnahmen nötig sind, werden wir diese Kriterien selbstverständlich auch bei der Beurteilung von Ausbildungen angemessen anwenden.

Wir wünschen Ihnen viel Zuversicht und Gesundheit.


Freundliche Grüsse
i.A. Sandra Beleda

Assistenz Leitung EMR

 

26.03.2020 / 09:15

Wichtige Infos für Praktizierende

Link

03.04.2020 / 10:11

Petition für Therapeuten/Naturheilpraktiker

Vom Kantonsarzt gibt es die klare Anweisung alle Praxen zu schliessen ansonsten macht man sich strafbar.

Die SVA Zürich hat aber den Antrag für Corona Erwerbsentschädigung abgelehnt, da  vom Bund  die Praxis offen bleiben könnten.

Es wäre  eine tolle Gelegenheit unseren Berufstand zu unterstützen und auch daraufhin zu arbeiten, dass wir abgesichert sind.

Hier die Petition dazu:

Liebe Direktbetroffene, liebe Angehörige, liebe Unterzeichnende

Vor einer Woche habe ich gemeinsam mit einigen Freundinnen und Freunden aus der Filmbranche die Petition “Corona-Soforthilfe für alle Selbständigen - und diesmal wirklich für alle!” lanciert. Seither haben bereits über 50’000 Personen unterschrieben. Auch zahlreiche Medien haben die Petition aufgenommen - unter anderem konnte ich in der Tagesschau vom Montag über die schwierige Lage von uns Selbständigen berichten. Gestern hat der Bundesrat an der Pressekonferenz informiert, dass er die Hilferufe der Selbständigen gehört hat, aber erst in einer Woche Massnahmen präsentieren wird. Dabei steht vielen von uns das Wasser bereits jetzt bis zum Hals.

Wir möchten die Petition in den nächsten Tagen einreichen. Schaffen wir es, 60’000 Unterzeichnende oder mehr zusammenzubekommen? Kommen dir noch einige Bekannte in den Sinn, die vielleicht noch nichts von der Petition gehört haben? Oder magst du nochmals einen Post auf Facebook oder Instagram machen? Dafür wäre ich dir sehr dankbar.

Wir danken dir ganz herzlich für dein Engagement.

PS: Wir haben einen kurzen Clip produziert, um für unser Anliegen zu werben.

YouTube: https://youtu.be/fvmLYb25DUs

Vimeo: https://vimeo.com/403295254

Petition:

https://act.campax.org/petitions/corona-soforthilfe-fur-alle-selbstandigen-und-diesmal-wirklich-fur-alle

17.04.20202 / 10:41

Der Bundesrat hat am 16. April eine Lockerung der Corona-Massnahmen in drei Etappen beschlossen.

Unsere Schule sollte im dritten Öffnungsschritt ab dem 8. Juni 2020 wieder vor Ort unterrichten dürfen.
Wir warten aber noch auf den definitiven Entscheid des Bundesrates ab, ob die dritte Etappe definitiv am Montag, 8. Juni 2020 startet.

20.04.2020 / 13:51

Schrittweise Lockerung der Massnahmen für Therapeutinnen und Therapeuten

Ab dem 27. April 2020 dürfen Einrichtungen, die Dienstleistungen mit Körperkontakt abieten, wieder öffnen, sofern die Sicherheit der KundInnen und TherapeutInnen gewährleistet ist (Art. 6 Abs. 3 Bst. p und Art. 6a COVID-19-Verordnung 2). Dies betrfft alle TherapeutInnen unabhängig von der praktizierten Methode.

Gesundheitstfachpersonen dürfen ab dem 27. April 2020 wieder sämtliche Eingriffe ambulant durchführen; auch Eingriffe, die nicht dringend sind.

9.7.2020 / 11:50

Zusammenfassung Corona-Updates der letzten Wochen

Mit dieser Übersicht möchten wir Dich zur Corona Lage auf dem aktuellen Stand halten.

Wir hoffen, dass nach der Sommerpause der Alltag noch einfacher sein wird und alle sich  wieder in ihren gewohnten Kreisen bewegen können.

Übersicht:

Der Bundesrat hat weitere Präzisierungen zu den Corona-Erwerbsersatzleistungen und zu den Lockerungen bei den Corona Hygiene-und Distanzregeln erlassen. Ebenso ist das Covid-19 Gesetz, welches die Grundlagen für die Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie schaffen soll, in die Vernehmlassung gegeben worden.

In Bezug auf die erforderlichen Schutzkonzepte hat der Bundesrat vereinfachte Grundregeln kommuniziert und weißt verstärkt auf das eigenverantwortliche Handeln jedes einzelnen hin.

Anpassung  Corona Erwerbsersatzleistungen:

Nach wochenlangem politischem Ringen ist der Bundesrat nun den direkt oder indirekt von den Pandemie-Bekämpfungs-Massnahmen betroffenen Selbstständigerwerbenden entgegengekommen. Ihr Anspruch auf Corona-Erwerbsausfallentschädigung war gemäss entsprechender Verordnung Mitte Mai ausgelaufen –nun hat ihn der Bundesrat rückwirkend bis zum 16. September verlängert.

Neu gilt, dass wer aufgrund der provisorischen Einschätzung gegenüber dem definitiven AHV-pflichtigen Einkommen benachteiligt worden ist, bis zum 16. September beim zuständigen Amt mit einer definitiven Steuerveranlagung eine Korrektur verlangen kann.


 Der Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung wird daher bis zum 16. September verlängert. Die Betroffenen brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung ihres Corona-Erwerbsersatzes wiederauf.

Die Frist zur Geltendmachung von Erwerbsersatz-Ansprüchen aufgrund der Corona-Regelungen läuft also am 16. September 2020 definitiv aus. Politische Vorstösse, diese Frist –auch für Neubeurteilungen –zu verlängern, müssen bei der jetzt doch sehr grosszügigen Regelung als aussichtslos beurteilt werden.

Medienmitteilung des Bundesrats zum Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende; Verlängerung bis 16.9.2020

Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz):

Der Bundesrat hat seit dem 13. März 2020 verschiedene Verordnungen zur Bewältigung de rCorona-Krise erlassen. Für die COVID-19-Verordnung 2 stützte er sich auf das Epidemiengesetz, für andere Verordnungen direkt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung.  VorAblauf von sechs Monaten muss er nun dem Parlament eine Botschaft zu den gesetzlichen Grundlagen der Verordnungen unterbreiten.

Das Gesetz sieht vor, dass der Bundesrat von seinen Befugnissen nur solange und nur soweit Gebrauch machen darf, wie dies zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie tatsächlich nötig ist. Sollte sich zeigen, dass auf eine Massnahme verzichtet werden kann, wird der Bundesrat bereits vor Ablauf der Geltungsdauer des Gesetzes die entsprechende Verordnungsregelung wieder abschaffen.

Damit das Parlament die Möglichkeit hat, das Gesetz in der Herbstsession zu beraten, zu verabschieden und dringlich in Kraft zu setzen, soll die Botschaft bereits am 12. August 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden.  An seiner Sitzung vom 19. Juni hat der Bundesrat dazu das auf drei Wochen verkürzte Vernehmlassungsverfahren eröffnet.

Es dauerte bis zum 10. Juli 2020.

Schutzkonzepte –vereinfachte Grundregeln für alle:

Der Bundesrat setzt nach den erfolgten Lockerungsschritten noch verstärkter auf eigenverantwortliches Handeln; weiterhin sollen die Hygiene-und Abstandsregeln eingehalten werden. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Mit den neuen Lockerungen sind die Vorgaben der bisherigen Schutzkonzepte weitgehend hinfällig. Neu sind in den Schutzkonzepten folgende Regeln umzusetzen:

•Distanzregel 1,5 Meter (vorher 2 Meter)
•Eine Unterschreitung des Abstands ist zulässig, wenn geeignete Schutzmassnahmenwie das Tragen einer Hygienemaske oder das Anbringen zweckmässiger Abschrankungenvorgesehen werden.

•Können aufgrund der Art der Aktivität, wegen örtlicher Gegebenheiten oder aus betrieblichenoder wirtschaftlichen Gründen während einer bestimmten Dauer weder der erforderlicheAbstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen werden, so muss die Erhebung von Kontaktdaten der anwesenden Personen vorgesehen werden.

Allen Personen muss es ermöglicht werden, sich regelmässig die Hände zu waschen. Hierzu müssen Händedesinfektionsmittel und bei öffentlich zugänglichen Waschbecken Seife zur Verfügung stehen. Alle Kontaktflächen müssen regelmässig gereinigt werden. Es müssen genügend Abfalleimer bereitgestellt werden, namentlich zur Entsorgung von Taschentüchern und Masken.

NVS Präsidium, 7. Juli 2020
Quellen: OdA KT/OdA AM/offizielle Mitteilungen des Bundesrates

Aktuelle und zeitnahe Informationen findest du auf der Webseite Bundesamt für Gesundheit BAG. Bitte informiere dich immer direkt auf dieser Webseite und lasse dich nicht durch Medienmitteilungen verunsichern.

In erster Linie gilt es Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu verfallen.

Falls Du Grippe- oder Influenza-Symptome an dir selber bemerkst, bleibe bitte zuhause.

So vermeidest Du eine mögliche Ansteckung: Sehr wichtig Händewaschen, bitte Hände regelmässig waschen und wenn es geht, danach noch desinfizieren.
Husten und Niesen: Bitte in ein Taschentuch. Falls keines zur Hand, bitte in die Armbeuge.

So vermeidest Du die Weiterverbreitung des Virus: Bei Symptomen, rufe Deinen Hausarzt oder ein Spital an  und frage nach, was zu tun ist.

Die Symptome findest Du hier beim Bundesamt für Gesundheit unter «Häufig gestellte Fragen»; da findest Du auch wichtige Hinweise, falls Du kürzlich in einem der betroffenen Gebiete warst.

Die NZZ hat ein fundiertes Video veröffentlicht, es lohnt sich dieses kurz anzuschauen. Video

Wir haben am NHK Institut unseren Hygieneplan verschärft und reinigen vermehrt auch Türklinken. Ausserdem haben wir überall Desinfektionsmittel aufgestellt.  In der Schulküche sind neu wegwerfbare Handtücher aufgelegt, bitte die Hände damit abtrocknen.

Falls weitere Massnahmen durchgeführt werden müssen, werden wir euch umgehend auf der Webseite sowie per Mail informieren.

Falls Du wegen Verdacht auf das Coronavirus zu Hause bleiben musst, dann informiere uns  bitte umgehend.